Flachdachsanierung EFH (1962) Wärmebrücken, Königsstein

Diese Untersuchungen im Rahmen der Flachdachsanierung eines 1962 errichteten Wohnhauses zeigen im praktischen und einfachen Beispiel die planerischen Herausforderungen zeitgemäßer Baustandards bei der Anwendung auf Bestandsbauten.

"Einfach, aber richtig"

Aus Altersgründen sollte das Flachdach fachmännisch erneuert werden. Hierzu sind nach Energieeinparverordnung (EnEV) sinnvollerweise gewisse Mindest(dämm)- standards vorgeschrieben. Durch die Maß- nahme sollten zudem weder Behaglichkeit noch Architektur des Gebäudes beeinträch- tigt werden.

Das Gebäude war bis zum Beginn der Maßnahme bauphysikalisch in einwandfreiem Zustand. Ein niedriger Dämmstandard, raumhohe Verglasung sowie Wärmebrücken in Konstruktion und Dachanschluß präsentierten sich im Gesamtsystem als "harmonische" bauphysikalischer Einheit, sodaß mit ausreichender Heizung keine Feuchteschäden zu erwarten waren. Die raumseitige Grenztemperatur unterschritt auch in der Simulation an keinem Punkt die bauphsikalischen Grenzwerte. Lediglich im Richtung Nordost ausgerichteten Badezimmer kam es am sehr ungünstig ausgeführten Fensteranschluß zu Außenwand und Attika (dreidimensionale Wärmebrücke) gelegentlich zu Tauwasserbildung.

Keine Lösung nach 08/15

In der Simulation wurde nun die einfachste Maßnahme, der originalgetreue Neuaufbau des Flachdaches nach Mindeststandard berechnet und führte zunächst zu einer kritischen Verschlechterung. Durch die nun einseitge Erhöhung des Wärmeschutzes am Dach traten nun die punktuellen Wärmebrücken an Attika, Außenwand und Fenster, daß hier streckenweise Grenz- temperaturen von unter 9°C und somit zur sicheren Tauwasserbildung.

Lösung im System

Zur Aufhebung dieses Effektes wurde zusätzlich eine zusätzliche Verbesserung der Gebäude mittels Ersatz des vorhandenen Putzes durch ein einlagiges Dämmputzsystem geplant. Obwohl das neue diffusionsoffene, mineralische Putzsystem mit einer Schichtstärke vom 5cm nicht nennenswert zur Energieeinsparung beitragen würde, konnte durch diese einzelne Ergänzungs-Maßnahme architekturerhaltend die Grenztemperatur an allen kritischen Wandflächen auf über 12,6°C, d.h. außerhalb des baugesundheitlich kritischen Grenzwertes gebracht werden, siehe Varianten "c" der folgenden Ausführungsbeispiele:

- Attikaanschluß Außenwand
- Attikaanschluß Fenster
- Anschluß Fenster AW Bad

Eine Kritiklose Ausführung der gesetzlichen Mindeststandards hätte im Gegensatz in diesem Fall zu einem umfassenden und eklatanten Bauschaden geführt.

Wir wünschen den Bewohnern weiterhin eine lange behagliche und gesundes Zukunft in Ihrem Wunschhaus!